SGB V · EntgFG · AU-Richtlinie 2026

Teilkrankschreibung
Rechtslage, Rechner & Arbeitsrecht

Das unabhängige Portal zur Teilarbeitsunfähigkeit in Deutschland. Verstehen Sie das geltende Alles-oder-Nichts-Prinzip, die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell (§ 74 SGB V) und simulieren Sie hypothetische Reformmodelle im interaktiven Simulator.

Status Quo§ 74 SGB VHamburger Modell
Krankengeld70 % / 90 %Höchstanspruch nach § 47
Entgeltfortzahlung6 Wochen100 % Arbeitgeberlohn
Reform-Modell25 / 50 / 75 %Skandinavische Teil-AU
Definition nach deutschem Arbeits- & Sozialrecht

Was versteht man unter einer Teilkrankschreibung?

Eine Teilkrankschreibung (Teilarbeitsunfähigkeit) bezeichnet die medizinisch attestierte Minderung der individuellen Leistungsfähigkeit, bei der ein Arbeitnehmer nur noch stundenweise (z. B. 25 %, 50 % oder 75 %) arbeiten kann. Im geltenden deutschen Recht (§ 44 SGB V) gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip; als stufenweise Wiedereingliederung existiert das Hamburger Modell (§ 74 SGB V).

Zitierfähige Normbasis: SGB V, EntgFG, AU-RL•Stand: September 2026
Interaktiver Fachrechner§ 47 SGB V / § 3 EntgFG

Teil-AU & Entgeltfortzahlungs-Rechner

Hypothetische Simulation des verbleibenden Arbeitseinkommens und anteiligen Krankengelds bei reduzierter Arbeitsfähigkeit.

Hypothetische Reform-SimulationDas dargestellte Teil-AU-Kombinationsmodell ist kein bestehender individueller Leistungsanspruch in Deutschland. Diese Simulation verdeutlicht lediglich, wie eine Reform analog zu skandinavischen Vorbildern finanziell wirken könnte.
Vollzeitbasis
€
40 Std./Woche
10 Std.20 Std. (Halbtags)38.5 Std. (Tarif)40 Std.
50 % (20.0 h)

Ausfallanteil: 50 % (20.0 Std./Woche krankheitsbedingt freigestellt)

Simulation Phase 2 (Ab Woche 7)

Monatliches Gesamteinkommen (Netto)

ca. 2.158 €pro Monat (Schätzwert)
Szenario A100 % Gesund (Vollzeit)40 Std./Woche Arbeit
Netto regulär:2.283 €
Szenario B100 % ArbeitsunfähigReines Krankengeld (§ 47)
Netto bei 100% AU:1.792 €
Szenario C50 % Teil-AUHypothetische Reform-Simulation
Simuliertes Netto:2.158 €

Detaillierte Zusammensetzung der Einkommensströme

Geleistete Teilarbeitszeit (50 %)ca. 1.262 € Netto (1.900 € Brutto)
Simulierter Krankenkassen-Anteil für 50 % Ausfallzeitca. 896 € Krankengeld (Netto)
Stundenbasis21.92 €/Std. regulär · 20.0 h Arbeit / 20.0 h Freistellung
Hypothetischer Vorteil für den Arbeitgeber: In diesem simulierten Modell zahlt der Arbeitgeber nur die tatsächlich erbrachten 50 % Arbeitsleistung (1.900 € Brutto). Das Unternehmen behält das Fachwissen im Betrieb und vermeidet eine monatelange vollständige Vakanz.

* Modellrechnung: Die tatsächliche Höhe von Gehalt, Entgeltfortzahlung und Krankengeld hängt vom individuellen Bruttoarbeitsentgelt, den gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung, dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der Steuerklasse sowie den konkreten Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Wiedereingliederungsplan ab. Krankengeld unterliegt dem steuerlichen Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).

Systemvergleich

Die drei Modelle im direkten Vergleich

Geltende Rechtslage in Deutschland vs. Stufenplan vs. internationale Teilkrankschreibung.

1
Geltendes Recht (DE)

Alles-oder-Nichts-Prinzip

Arbeitnehmer sind entweder zu 100 % arbeitsfähig oder zu 100 % arbeitsunfähig. Eine stundenweise Krankschreibung im Akutfall ist vertragsärztlich nicht vorgesehen.

  • Volle Entgeltfortzahlung (Tag 1–42)
  • Volles Krankengeld ab Woche 7
  • AU ist kein striktes Arbeitsverbot
Etabliert
2
Rehabilitation

Hamburger Modell (§ 74 SGB V)

Stufenweise Belastungserprobung nach längerer Krankheit. Der Arbeitnehmer gilt formal weiterhin als 100 % arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld statt Lohn.

  • Freiwillige Stufenvereinbarung
  • Krankengeld oder Übergangsgeld (§ 49 SGB V)
  • Gesetzlicher Unfallschutz (BSG)
3
Reformvorschlag

Gesetzliche Teilkrankschreibung

Gezielte Teil-AU (z. B. 50 %) bereits zu Beginn oder früher im Verlauf. Kombination aus regulärem Arbeitgeberlohn für gearbeitete Stunden und anteiligem Krankengeld.

  • Vorbild: Schweden & Dänemark
  • Höheres Netto als bei Voll-AU
  • Erhalt von Routine & Bindung
ICD-10 Kompass

Typische Indikationen für reduzierte Arbeitsfähigkeit

Krankheitsbilder, bei denen stufenweise Rückkehr oder Teilarbeit medizinisch indiziert ist.

Alle Diagnosen & ICD-Codes
ICD-10: F43.2Psychosomatik & Nervensystem

Anpassungsstörungen & Burnout-Symptomatik

Reaktive Erschöpfungszustände und Anpassungsstörungen nach chronischer Überlastung oder kritischen Lebensereignissen. Eine vollständige Isolation vom Arbeitsplatz führt oft zu erhöhter Rückkehrangst.

Restbelastung:Individuelle ärztliche Festlegung nach Belastbarkeit
ICD-10: F32.1Psychosomatik & Nervensystem

Mittelgradige depressive Episode (in Remission)

Nach Abklingen der Akutphase stabilisiert ein strukturierter Tagesablauf und dosierter sozialer Kontakt im Berufsalltag den Heilungserfolg maßgeblich.

Restbelastung:Individuelle ärztliche Beurteilung
ICD-10: M54.5Orthopädie & Bewegungsapparat

Chronisches Lendenwirbelsäulen-Syndrom (LWS)

Bandscheibenbedingte Schmerzzustände oder postoperative Phasen nach Nukleotomie. Langes statisches Sitzen oder schweres Heben sind kontraindiziert, moderate Bewegung förderlich.

Restbelastung:Ärztliche Empfehlung (körperlich leichte Tätigkeit)
ICD-10: M16.1Orthopädie & Bewegungsapparat

Koxarthrose / Z. n. Hüft-Totalendoprothese (Hüft-TEP)

Rehabilitationsphase nach Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks nach abgeschlossener stationärer/ambulanter Anschlussheilbehandlung (AHB).

Restbelastung:Individuelle ärztliche Beurteilung
ICD-10: M75.1Orthopädie & Bewegungsapparat

Rotatorenmanschetten-Ruptur (Schulter-OP)

Postoperative Rekonvaleszenz nach Sehnennaht der Schulter. Überkopfarbeiten und Zugbelastungen sind für mindestens 3 bis 6 Monate untersagt.

Restbelastung:Individuelle ärztliche Beurteilung
ICD-10: U09.9 / G93.3Post-Viral & Chronisch

Long-COVID / ME/CFS (Chronisches Fatigue-Syndrom)

Anhaltende Neuro-Fatigue und Belastungsintoleranz (Post-Exertional Malaise, PEM) nach Virusinfektion (ME/CFS). Es besteht eine hohe Gefahr der Symptomverschlechterung (Crash) bei Überlastung.

Restbelastung:Streng individuell
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Häufige Fragen zur Teilkrankschreibung

Die wichtigsten Antworten auf juristische und arbeitsrechtliche Zweifelsfragen.

Darf ich trotz Krankschreibung ein paar Stunden arbeiten?

Eine Krankschreibung (AU-Bescheinigung) ist grundsätzlich kein Arbeitsverbot. Fühlen Sie sich wieder fit, dürfen Sie nach ärztlicher Rücksprache auch vor Ablauf der AU wieder arbeiten. Ihr Arbeitgeber darf jedoch keine Arbeit von Ihnen verlangen, solange Sie arbeitsunfähig sind. Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V) ist ein rechtlich eigenständiges Verfahren zur schrittweisen Rückkehr.

Kann der Arbeitgeber das Hamburger Modell ablehnen?

Grundsätzlich ja, das Hamburger Modell beruht auf Freiwilligkeit beider Parteien. Eine Ausnahme gilt jedoch für schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte nach § 164 Abs. 4 SGB IX: Hier besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch auf leidensgerechte Beschäftigung.

Was passiert mit meinem Urlaub während der Teilarbeit?

Während der stufenweisen Wiedereingliederung kann kein Erholungsurlaub genommen werden, da der Arbeitnehmer formal arbeitsunfähig ist. Urlaubstage verfallen nicht, sondern bleiben für die Zeit nach vollständiger Genesung erhalten.

Bin ich bei Teilarbeit auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert?

Ja. Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass Teilnehmende an einer stufenweisen Wiedereingliederung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (BG) unterliegen – sowohl am Tätigkeitsort als auch auf dem Arbeitsweg.

Zitation (APA / Harvard Format)

teilkrankschreibung.de Fachredaktion (2026). Teilkrankschreibung: Rechtslage, Rechner & Arbeitsrecht. Abgerufen von https://teilkrankschreibung.de/ (Stand: September 2026).

Zur Verwendung in juristischen Gutachten, Fachartikeln, Kanzleiblogs und universitären Arbeiten.