Was versteht man unter einer Teilkrankschreibung?
Eine Teilkrankschreibung (Teilarbeitsunfähigkeit) bezeichnet die medizinisch attestierte Minderung der individuellen Leistungsfähigkeit, bei der ein Arbeitnehmer nur noch stundenweise (z. B. 25 %, 50 % oder 75 %) arbeiten kann. Im geltenden deutschen Recht (§ 44 SGB V) gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip; als stufenweise Wiedereingliederung existiert das Hamburger Modell (§ 74 SGB V).
Teil-AU & Entgeltfortzahlungs-Rechner
Hypothetische Simulation des verbleibenden Arbeitseinkommens und anteiligen Krankengelds bei reduzierter Arbeitsfähigkeit.
Ausfallanteil: 50 % (20.0 Std./Woche krankheitsbedingt freigestellt)
Monatliches Gesamteinkommen (Netto)
Detaillierte Zusammensetzung der Einkommensströme
* Modellrechnung: Die tatsächliche Höhe von Gehalt, Entgeltfortzahlung und Krankengeld hängt vom individuellen Bruttoarbeitsentgelt, den gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung, dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der Steuerklasse sowie den konkreten Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Wiedereingliederungsplan ab. Krankengeld unterliegt dem steuerlichen Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).
Die drei Modelle im direkten Vergleich
Geltende Rechtslage in Deutschland vs. Stufenplan vs. internationale Teilkrankschreibung.
Alles-oder-Nichts-Prinzip
Arbeitnehmer sind entweder zu 100 % arbeitsfähig oder zu 100 % arbeitsunfähig. Eine stundenweise Krankschreibung im Akutfall ist vertragsärztlich nicht vorgesehen.
- Volle Entgeltfortzahlung (Tag 1–42)
- Volles Krankengeld ab Woche 7
- AU ist kein striktes Arbeitsverbot
Hamburger Modell (§ 74 SGB V)
Stufenweise Belastungserprobung nach längerer Krankheit. Der Arbeitnehmer gilt formal weiterhin als 100 % arbeitsunfähig und bezieht Krankengeld statt Lohn.
- Freiwillige Stufenvereinbarung
- Krankengeld oder Übergangsgeld (§ 49 SGB V)
- Gesetzlicher Unfallschutz (BSG)
Gesetzliche Teilkrankschreibung
Gezielte Teil-AU (z. B. 50 %) bereits zu Beginn oder früher im Verlauf. Kombination aus regulärem Arbeitgeberlohn für gearbeitete Stunden und anteiligem Krankengeld.
- Vorbild: Schweden & Dänemark
- Höheres Netto als bei Voll-AU
- Erhalt von Routine & Bindung
Typische Indikationen für reduzierte Arbeitsfähigkeit
Krankheitsbilder, bei denen stufenweise Rückkehr oder Teilarbeit medizinisch indiziert ist.
Anpassungsstörungen & Burnout-Symptomatik
Reaktive Erschöpfungszustände und Anpassungsstörungen nach chronischer Überlastung oder kritischen Lebensereignissen. Eine vollständige Isolation vom Arbeitsplatz führt oft zu erhöhter Rückkehrangst.
Mittelgradige depressive Episode (in Remission)
Nach Abklingen der Akutphase stabilisiert ein strukturierter Tagesablauf und dosierter sozialer Kontakt im Berufsalltag den Heilungserfolg maßgeblich.
Chronisches Lendenwirbelsäulen-Syndrom (LWS)
Bandscheibenbedingte Schmerzzustände oder postoperative Phasen nach Nukleotomie. Langes statisches Sitzen oder schweres Heben sind kontraindiziert, moderate Bewegung förderlich.
Koxarthrose / Z. n. Hüft-Totalendoprothese (Hüft-TEP)
Rehabilitationsphase nach Einsetzen eines künstlichen Hüftgelenks nach abgeschlossener stationärer/ambulanter Anschlussheilbehandlung (AHB).
Rotatorenmanschetten-Ruptur (Schulter-OP)
Postoperative Rekonvaleszenz nach Sehnennaht der Schulter. Überkopfarbeiten und Zugbelastungen sind für mindestens 3 bis 6 Monate untersagt.
Long-COVID / ME/CFS (Chronisches Fatigue-Syndrom)
Anhaltende Neuro-Fatigue und Belastungsintoleranz (Post-Exertional Malaise, PEM) nach Virusinfektion (ME/CFS). Es besteht eine hohe Gefahr der Symptomverschlechterung (Crash) bei Überlastung.
Ratgeber zu Arbeitsrecht & Sozialversicherungsrecht
Fundierte Fachbeiträge mit Paragraphen, Fristen und Praxisempfehlungen.
Teilkrankschreibung in Deutschland: Status Quo, Rechtslage & Reformmodelle
Im deutschen Arbeits- und Sozialrecht gilt bisher das strikte Alles-oder-Nichts-Prinzip. Warum eine echte Teilkrankschreibung nach skandinavischem Vorbild diskutiert wird und wie der aktuelle Reformstand aussieht.
Das Hamburger Modell (§ 74 SGB V): Schrittweise Rückkehr in den Beruf
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Entgeltfortzahlung und Krankengeld: So berechnet sich Ihr Einkommen
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Welche Weisungsrechte hat der Chef bei Teilarbeit? Droht bei Ablehnung die Kündigung? Wie steht es um Urlaubsansprüche während Wiedereingliederungsphasen?
Häufige Fragen zur Teilkrankschreibung
Die wichtigsten Antworten auf juristische und arbeitsrechtliche Zweifelsfragen.
Darf ich trotz Krankschreibung ein paar Stunden arbeiten?
Eine Krankschreibung (AU-Bescheinigung) ist grundsätzlich kein Arbeitsverbot. Fühlen Sie sich wieder fit, dürfen Sie nach ärztlicher Rücksprache auch vor Ablauf der AU wieder arbeiten. Ihr Arbeitgeber darf jedoch keine Arbeit von Ihnen verlangen, solange Sie arbeitsunfähig sind. Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V) ist ein rechtlich eigenständiges Verfahren zur schrittweisen Rückkehr.
Kann der Arbeitgeber das Hamburger Modell ablehnen?
Grundsätzlich ja, das Hamburger Modell beruht auf Freiwilligkeit beider Parteien. Eine Ausnahme gilt jedoch für schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte nach § 164 Abs. 4 SGB IX: Hier besteht ein einklagbarer Rechtsanspruch auf leidensgerechte Beschäftigung.
Was passiert mit meinem Urlaub während der Teilarbeit?
Während der stufenweisen Wiedereingliederung kann kein Erholungsurlaub genommen werden, da der Arbeitnehmer formal arbeitsunfähig ist. Urlaubstage verfallen nicht, sondern bleiben für die Zeit nach vollständiger Genesung erhalten.
Bin ich bei Teilarbeit auf dem Weg zur Arbeit unfallversichert?
Ja. Das Bundessozialgericht (BSG) hat klargestellt, dass Teilnehmende an einer stufenweisen Wiedereingliederung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (BG) unterliegen – sowohl am Tätigkeitsort als auch auf dem Arbeitsweg.
teilkrankschreibung.de Fachredaktion (2026). Teilkrankschreibung: Rechtslage, Rechner & Arbeitsrecht. Abgerufen von https://teilkrankschreibung.de/ (Stand: September 2026).
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